AGB

BALLETTSCHULE  KÜSSABERG

Schule für Tanz und kreatives Gestalten

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 1. Juli 2020

  1. Teilnehmerkreis

Die Ballettschule Küssaberg ist eine private Schule für Tanz und kreatives Gestalten. Die Aufgabe ist, Kinder, Jugendliche

und Erwachsene an Ballett und Tanz heranzuführen.

 

  1. Schuljahr

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Ferien, Feiertage und andere unterrichtsfreie Tage richten sich in der Regel nach den allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen in Baden-Württemberg. Planungstage sind unterrichtsfreie Tage. Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien ist der 1. Schultag der allgemeinbildenden Schulen.

 

  1. Anmeldung

Anmeldungen sind schriftlich an die Verwaltung der Schule zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es ist eine einmalige Anmeldegebühr von Euro 5.— zu entrichten.

 

  1. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses

Kündigungen sind zum Ende eines Vierteljahres (Quartal) möglich. Diese muss mindestens einen Monat vor Ende des

Quartals schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Scheidet ein Teilnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, so ist das Schulgeld bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterhin zu entrichten. Der Unterrichtsplatz steht für diese Zeit weiterhin zur Verfügung. Nicht bezahlte Beitragsrechnungen(nach 3.Mahnung) führen zum Ausschluss und Beendigung des Unterrichtsvertrags. Undiszipliniertes Verhalten eines/r Schüler/in führt zur sofortigen Beendigung des Vertrags.

 

  1. Unterrichtsausfall

Kann ein Teilnehmer den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss die Lehrkraft bzw. die Verwaltung hiervon frühzeitig verständigt werden. Fehlzeiten können nach Absprache in einer anderen Klasse nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht oder Schulgelderstattung. Sollte der Unterricht wegen Verhinderung der Lehrkraft oder

aus zwingenden Gründen ausfallen, wird dieser ohne zusätzliche Kosten vor- bzw. nachgegeben. Weitergehende

Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Lehrers ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.

 

  1. Gebühren

Als Vergütung für die erbrachte Leistung werden Gebühren erhoben. Art und Höhe dieser Gebühren sind in einer separaten

Gebührenordnung enthalten. Die Beitragszahlungen erfolgen ¼ jährlich im Voraus. Sie sind somit fällig am 1. Januar,

  1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Wenn Gebühren angemahnt werden müssen, so ist die Schule berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben. Eine Rückzahlung von Gebühren kann nur erfolgen, wenn die Schule aus von ihr zu vertretenden Gründen den angegebenen Unterricht nicht einhält.
  2. Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Kinder vor und nach dem Unterricht kann von der Schule nicht übernommen werden. Die Aufsichtspflicht in der Umkleide, Flur, WC, Treppenhaus und im Hof übernimmt die Schule nicht.

  1. Haftung

Die Schüler nehmen am Unterricht und den Veranstaltungen auf eigenes Risiko teil. Für Personen- und Sachschäden

Haftet die Schule nur im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen des BGB. Bei Sachschäden ist eine Haftung nur insoweit gegeben, als der Schule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Die Schule übernimmt für Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. Keine Haftung wird übernommen für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Schule, dies gilt auch für Veranstaltungen der Schule an anderen Orten. Für Garderobe und verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern- bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist D-79761 Waldshut-Tiengen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen, des Vertrages oder der Gebührenordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen, des Vertrages und der Gebührenordnung im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung zu setzen die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht, dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

  1. Coronaverordnung

Die allgemein geltenden Vorschriften in Zeiten von Corona hängen in der Ballettschule aus. Wir bitten Sie darauf zu achten diese einzuhalten, eine Mund-Nasenmaske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

  1. Schlussbestimmung

Diese AGB und die Gebührenordnung sind Bestandteil eines jeden Unterrichtsvertrages, ihre Gültigkeit wird mit der Unterzeichnung der Anmeldung anerkannt. Diese AGB treten am 1. Juli 2020 in Kraft, alle vorherigen werden damit ungültig.